
Als res sacra (lat. „heilige Sache“, Pl. res sacrae) bezeichnet man im deutschen Staatskirchenrecht Vermögensgegenstände der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die unmittelbar kultischen Zwecken dienen. Sie werden vom staatlichen Recht besonders geschützt. Unerheblich ist, ob die jeweilige Gemeinschaft privatrechtlich oder öffen...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Res_sacra
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